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1. Nutzungsberechtigung
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UG |
1.1. |
Die Umkleidekabinen sowie Duschräume dürfen nur von dem Personenkreis betreten werden, der im Belegungsplan eingetragen ist. |
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1.2. |
Der Trocken- und Ballraum steht vorrangig zu: 1.2.1. Dem Personenkreis, der sich im Trainingslager befindet. 1.2.2. Anderen Übernachtungsgästen. |
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EG |
1.3. |
Die Küche und der Aufenthaltsraum steht dem Personenkreis zu, der im Belegungsplan eingetragen ist. |
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1.4. |
Die sanitären Anlagen stehen allen Gästen zur Verfügung. |
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1.5. |
Das Geschäftszimmer steht allen Personen während bestimmten Öffnungszeiten zu. |
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1.6. |
Der Archivraum bleibt geschlossen. |
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DG |
1.7. |
Der Übernachtungsraum steht dem Personenkreis zu, der im Belegungsplan eingetragen ist. |
2. Sportplatzbelegung
3. Sportgeräte
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3.1. |
Allen Mannschaften, die im Belegungsplan eingetragen sind, stehen sämtliche Sportgeräte kostenfrei zur Verfügung.(Bewegliche Tore, 2 Fußballrondelle, 4 Kopfballpendel, Hürden, Hüte, Springseile, u.a.) |
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3.2. |
Trainings- und Spielbälle sind selbst zu stellen. |
4. Haftung
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4.1. |
Vorhandene Schäden sind vor der Benutzung zu melden.Der jeweilige Benutzer haftet voll für entstandene Neuschäden. | |
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